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Numbers 29

[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23] [24] [25] [26] [27] [28] [29] [30] [31] [32] [33] [34] [35] [36]

NUM 29:1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des [Horn]blasens soll es für euch sein.
NUM 29:2 Und ihr sollt ein Brandopfer bereiten zum wohlgefälligen Geruch für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler;
NUM 29:3 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt mit Öl; drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder
NUM 29:4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
NUM 29:5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken;
NUM 29:6 außer dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN.
NUM 29:7 Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, und ihr sollt euch demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.
NUM 29:8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein;
NUM 29:9 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt mit Öl: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder,
NUM 29:10 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
NUM 29:11 [und] einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.
NUM 29:12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.
NUM 29:13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein;
NUM 29:14 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern
NUM 29:15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;
NUM 29:16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.
NUM 29:17 Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;
NUM 29:18 und das dazugehörige Speisopfer und das dazugehörige Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
NUM 29:19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.
NUM 29:20 Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;
NUM 29:21 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
NUM 29:22 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.
NUM 29:23 Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;
NUM 29:24 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
NUM 29:25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.
NUM 29:26 Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;
NUM 29:27 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
NUM 29:28 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.
NUM 29:29 Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;
NUM 29:30 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
NUM 29:31 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.
NUM 29:32 Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;
NUM 29:33 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
NUM 29:34 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.
NUM 29:35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
NUM 29:36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler;
NUM 29:37 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
NUM 29:38 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.
NUM 29:39 Das sollt ihr bei euren Festtagen dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Heilsopfern.

 

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